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Vorbereitung zur Prüfung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe

Der Betrieb von Schwimmbädern erfordert qualifiziertes Fachpersonal, um den Anforderungen der Organisationshaftung gerecht zu werden.

Betreiber von Schwimmbädern sind daher verpflichtet, qualifiziertes Personal einzusetzen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist eine fundierte Berufsausbildung, sowie kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich.

Für erfahrene Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, den Abschluss als Fachangestellte für Bäderbetriebe entsprechend ihrer spezifischen Tätigkeit zu erlangen, indem sie die Abschlussprüfung als externe Teilnehmer gemäß § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes ablegen.

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter in Bäderbetrieben, die die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“ ablegen möchten.

 

Voraussetzungen:

Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine Zulassung erforderlich.

Bitte setzen Sie sich dazu vor der Anmeldung zum Lehrgang, zur Abklärung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen, mit Ihrer jeweilig zuständigen „Zuständigen Stelle“ in Verbindung.

Die Informationen zur „Zuständigen Stelle“ Sachsen (Landesdirektion Sachsen), finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lds.sachsen.de/ausbildung/?ID=5512&art_param=410

 

Unser Konzept:

Unser Leitsatz ist „Alles an einem Ort“. In 9 Blockwochen bereiten Sie sich nicht nur auf die Prüfung vor. Sie bereiten sich professionell auf Ihre Tätigkeit als Fachangestellter für Bäderbetriebe vor. Denn wir schlagen die Brücke zwischen Theorie und Praxis.

 

Vorbereitungs-Lehrgang 2024

Lehrgangstermine: (Blockwochen)

  • 09.09 – 20.09.2024 (2 Blockwochen)
  • 07.10 – 11.10.2024 (1 Blockwoche)
  • 11.11 – 29.11.2024 (3 Blockwochen)
  • 02.12 – 20.12.2024 (3 Blockwochen)

 

Lehrgangsort:

Sport­park Raben­berg e. V. 08359 Brei­ten­brunn

 

Lehrgangskosten:

3517,00 Euro Lehrgangskosten (Bäderliteratur im Preis enthalten)

zzgl. 345,00 Euro pro Woche Übernachtung und Verpflegung (inkl. Nutzung des vielfälltigen Sportangebots des Sportparks Rabenberg mit Sauna, Schwimmhalle, Fitnessstudio, Outdoor Parcours, u.v.m.)

Unterrichtsinhalte

Bädertechnik

  • Mathematische Grundlagen
  • Physik, Chemie und Fachberechnungen
  • Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung
  • Reinigung, Hygiene und Umweltschutz
  • Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäreinrichtungen
  • Energie und Energieeffizienz in Bäder
  • Gebäudemanagement
  • Technischer Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

Badebetrieb

  • Kommunikation im Betriebsalltag
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherbetreuung
  • Rechtslehre
  • Gemeindeverwaltung
  • Betriebsorganisation und Personalmanagement
     

Retten, Erstversorgung und Schwimmen 

  • Gesundheitslehre
  • Erste-Hilfe und Rettungslehre
  • Schwimm- und Trainingslehre
  • Planen und Durchführen von Schwimmunterricht, Wassergymnastik sowie Sport- und Spielarrangements
     

Wirtschafts- und Sozialkunde

  • Wirtschaftskunde
  • Staat und Verfassung
  • Europäische Union
  • Arbeitsrecht und Beruf
  • Sozialversicherungen
David Ackermann - Bäderfachschule e. V. - Schwimmmeisterschule Sachsen
Ansprechpartner

Ich bin für Sie da, wenn es Fragen zum Lehrgang Fachangestellte für Bäderbetriebe gibt! Kontaktieren Sie mich einfach…!

David Ackermann

Telefon: +49 155 6603 5667

E-Mail: david.ackermann@baederfachschule.de

Häufig gestellte Fragen zum Lehrgang Fachangestellte für Bäderbetriebe

Externe Prüfungsteilnehmer müssen die Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) i. V. m. § 10 Abs. 1 bis 4 der jeweils gültigen Prüfungsordnung (POFABäd) durch die Vorlage von Beschäftigungsnachweisen belegen.

Anforderungen an einen Beschäftigungsnachweis zur Zulassung zur Berufsabschlussprüfung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe :

  • 4,5 Jahre Beschäftigungszeit im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe sind nachzuweisen. (§ 45 Abs. 2 Satz 1 BBiG)
  • 4,0 Jahre Beschäftigungszeit im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe sind bei Teilnahme am Vorbereitungslehrgang an der Bäderfachschule e. V.  nachzuweisen (geforderte Beschäftigungszeit wird um ½ Jahr gekürzt, siehe § 45 Abs. 2 Satz 3 BBiG)

Die Zulassung erhalten sie nach Vorlage und Prüfung des Beschäftigungsnachweises ihrer jeweils zuständigen „Zuständigen Stelle“.

Die Informationen zur „Zuständigen Stelle“ Sachsen (Landesdirektion Sachsen), finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lds.sachsen.de/ausbildung/?ID=5512&art_param=410

Nein. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss bei der prüfenden Instanz eingehen. Bitte melden Sie sich bei ihrer „Zuständigen Stelle“ zur Abschluss-Prüfung an.

Neben den Voraussetzungen, die mit dem BBiG zusammenhängen, sollten Sie als Teilnehmer über schwimmtechnische Kenntnisse verfügen, die der Rettungsfähigkeit in ihrem Unternehmen entsprechen.

Dies stellt sicher, dass Sie als Teilnehmer über ausreichende Schwimmfertigkeiten verfügen, um den Kurs erfolgreich absolvieren zu können.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Lehrgangsgebühr + Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Die Lehrgangskosten werden Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung, zusammen mit den Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt.

Alternativ können wir nach jeder Blockwoche mit dem Unterrichtsplan die Unterkunfts- und Verpflegungskosten in Rechnung stellen. Rufen Sie uns gerne an.

Als Lehrgangsverantwortlicher für den „Vorbereitungskurs Externer FAB“ können sie unseren Schulleiter David Ackermann gerne kontaktieren.

Kontaktdaten:

David Ackermann, Tel.: 0155 6603 5667

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