Vorbereitung zur Prüfung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe
Der Betrieb von Schwimmbädern erfordert qualifiziertes Fachpersonal, um den Anforderungen der Organisationshaftung gerecht zu werden.
Betreiber von Schwimmbädern sind daher verpflichtet, qualifiziertes Personal einzusetzen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist eine fundierte Berufsausbildung, sowie kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich.
Für erfahrene Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, den Abschluss als Fachangestellte für Bäderbetriebe entsprechend ihrer spezifischen Tätigkeit zu erlangen, indem sie die Abschlussprüfung als externe Teilnehmer gemäß § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes ablegen.
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Bäderbetrieben, die die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“ ablegen möchten.
Voraussetzungen:
Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine Zulassung erforderlich.
Bitte setzen Sie sich dazu vor der Anmeldung zum Lehrgang, zur Abklärung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen, mit Ihrer jeweilig zuständigen „Zuständigen Stelle“ in Verbindung.
Die Informationen zur „Zuständigen Stelle“ Sachsen (Landesdirektion Sachsen), finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lds.sachsen.de/ausbildung/?ID=5512&art_param=410
Unser Konzept:
Unser Leitsatz ist „Alles an einem Ort“. In 9 Blockwochen bereiten Sie sich nicht nur auf die Prüfung vor. Sie bereiten sich professionell auf Ihre Tätigkeit als Fachangestellter für Bäderbetriebe vor. Denn wir schlagen die Brücke zwischen Theorie und Praxis.
Vorbereitungs-Lehrgang 2025
Lehrgangstermine: (Blockwochen)
- 08.09. – 02.10.2025 (4 Blockwochen)
- 13.10. – 31.10.2025 (3 Blockwochen)
- 17.11. – 28.11.2025 (2 Blockwochen)
Lehrgangsort:
Sportpark Rabenberg e. V. 08359 Breitenbrunn
Lehrgangskosten:
3517,00 Euro Lehrgangskosten (Bäderliteratur im Preis enthalten)
zzgl. 345,00 Euro pro Woche Übernachtung und Verpflegung (inkl. Nutzung des vielfälltigen Sportangebots des Sportparks Rabenberg mit Sauna, Schwimmhalle, Fitnessstudio, Outdoor Parcours, u.v.m.)
Unterrichtsinhalte
Bädertechnik
- Mathematische Grundlagen
- Physik, Chemie und Fachberechnungen
- Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung
- Reinigung, Hygiene und Umweltschutz
- Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäreinrichtungen
- Energie und Energieeffizienz in Bäder
- Gebäudemanagement
- Technischer Arbeits- und Gesundheitsschutz
Badebetrieb
- Kommunikation im Betriebsalltag
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherbetreuung
- Rechtslehre
- Gemeindeverwaltung
- Betriebsorganisation und Personalmanagement
Retten, Erstversorgung und Schwimmen
- Gesundheitslehre
- Erste-Hilfe und Rettungslehre
- Schwimm- und Trainingslehre
- Planen und Durchführen von Schwimmunterricht, Wassergymnastik sowie Sport- und Spielarrangements
Wirtschafts- und Sozialkunde
- Wirtschaftskunde
- Staat und Verfassung
- Europäische Union
- Arbeitsrecht und Beruf
- Sozialversicherungen
Ansprechpartner
Ich bin für Sie da, wenn es Fragen zum Lehrgang Fachangestellte für Bäderbetriebe gibt! Kontaktieren Sie mich einfach…!
David Ackermann
Telefon: +49 155 6603 5667
Häufig gestellte Fragen zum Lehrgang Fachangestellte für Bäderbetriebe
Welche Anforderungen werden an die Zulassung gestellt?
Externe Prüfungsteilnehmer müssen die Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) i. V. m. § 10 Abs. 1 bis 4 der jeweils gültigen Prüfungsordnung (POFABäd) durch die Vorlage von Beschäftigungsnachweisen belegen.
Anforderungen an einen Beschäftigungsnachweis zur Zulassung zur Berufsabschlussprüfung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe :
- 4,5 Jahre Beschäftigungszeit im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe sind nachzuweisen. (§ 45 Abs. 2 Satz 1 BBiG)
- 4,0 Jahre Beschäftigungszeit im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe sind bei Teilnahme am Vorbereitungslehrgang an der Bäderfachschule e. V. nachzuweisen (geforderte Beschäftigungszeit wird um ½ Jahr gekürzt, siehe § 45 Abs. 2 Satz 3 BBiG)
Wo erhalte ich eine Zulassung?
Die Zulassung erhalten sie nach Vorlage und Prüfung des Beschäftigungsnachweises ihrer jeweils zuständigen „Zuständigen Stelle“.
Die Informationen zur „Zuständigen Stelle“ Sachsen (Landesdirektion Sachsen), finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lds.sachsen.de/ausbildung/?ID=5512&art_param=410
Bin ich nach erfolgreicher Anmeldung automatisch zur Prüfung angemeldet?
Nein. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss bei der prüfenden Instanz eingehen. Bitte melden Sie sich bei ihrer „Zuständigen Stelle“ zur Abschluss-Prüfung an.
Welche Voraussetzungen sollte ich erfüllen, um teilnehmen zu können?
Neben den Voraussetzungen, die mit dem BBiG zusammenhängen, sollten Sie als Teilnehmer über schwimmtechnische Kenntnisse verfügen, die der Rettungsfähigkeit in ihrem Unternehmen entsprechen.
Dies stellt sicher, dass Sie als Teilnehmer über ausreichende Schwimmfertigkeiten verfügen, um den Kurs erfolgreich absolvieren zu können.
Wie werden die Kosten für die Teilnahme zusammengesetzt?
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Lehrgangsgebühr + Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Die Lehrgangskosten werden Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung, zusammen mit den Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt.
Alternativ können wir nach jeder Blockwoche mit dem Unterrichtsplan die Unterkunfts- und Verpflegungskosten in Rechnung stellen. Rufen Sie uns gerne an.
Ich habe Fragen zum Lehrgang. Wohin kann ich mich wenden?
Als Lehrgangsverantwortlicher für den „Vorbereitungskurs Externer FAB“ können sie unseren Schulleiter David Ackermann gerne kontaktieren.
Kontaktdaten:
David Ackermann, Tel.: 0155 6603 5667